Ambulante Pflege und Betreuung
Die LebensWert Dresden GmbH bietet ein umfassendes Spektrum an ambulanten Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen jeden Alters an, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung im häuslichen Umfeld Unterstützung benötigen.
Das Leistungsportfolio deckt sowohl die Bereiche der Behandlungspflege nach SGB V als auch der Pflegeleistungen nach SGB XI ab und wird durch ergänzende Service- und Beratungsangebote erweitert.
Das Ziel ist eine ganzheitliche, würdevolle und individuelle Versorgung, die den Verbleib der Klientinnen und Klienten in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich ermöglicht und zugleich Angehörige entlastet.
Pflegeleistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung)
Leistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) richten sich an pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5).
Sie dienen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Betreuung im Alltag.
a) Grundpflege
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
- Mobilitätsförderung (Lagerung, Transfer, Bewegungstraining)
- Toilettengänge und Inkontinenzversorgung
- Beobachtung des Allgemeinzustands und Rückmeldung an Angehörige/Ärzte
Abrechnung: direkt mit der Pflegekasse nach festgelegtem Leistungskomplexsystem gemäß Sächsischem Rahmenvertrag nach § 132a SGB XI
b) Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigung der Wohnung im notwendigen Umfang
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Wechseln von Bettwäsche)
- Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Zubereitung oder Unterstützung bei Mahlzeiten
- Organisation des Haushalts bei vorübergehender Krankheit
Abrechnung: über Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) oder Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI); alternativ privat oder über Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
c) Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
- Aktivierende Betreuung (Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Gedächtnistraining)
- Begleitung zu Arztterminen, Apotheken, Behörden
- Alltagsbegleitung bei Demenz (z. B. Strukturierung des Tages, emotionale Stabilisierung)
- Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Angehörigen
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
Abrechnung: über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
d) Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Kurzzeitige Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Durchführung im häuslichen Umfeld des Klienten
- Flexible und stundenweise Gestaltung möglich
Abrechnung: bis 3.539 € pro Jahr über den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Behandlungspflege nach SGB V (ärztlich verordnete Krankenpflege)
Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) werden auf ärztliche Verordnung hin erbracht und dienen der medizinischen Behandlung im häuslichen Umfeld.
a) Medizinische Behandlungspflege (nach § 37 Abs. 2 SGB V)
- Medikamentengabe, Injektionen, Insulintherapie
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Katheter- und Stomaversorgung
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Kompressionsverbände
- Infusionstherapien nach ärztlicher Anordnung
- Beobachtung und Dokumentation von Vitalparametern
- Anleitung von Angehörigen in der Behandlungspflege
Abrechnung: direkt mit der Krankenkasse nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Formular 12).
b) Krankenhausnachsorge / Entlassungsmanagement
- Sicherstellung der lückenlosen Weiterversorgung nach stationärem Aufenthalt
- Organisation und Abstimmung mit Ärzten, Kliniken, Therapeuten
- Kurzfristige Einsatzplanung und schnelle Übernahme neuer Patienten
Ziel: Vermeidung von Versorgungslücken, Stabilisierung der häuslichen Pflege nach Krankenhausentlassung.
Teilhabe- und Assienzleistungen im eigenen Wohnraum nach SGB IX
Assistenzleistungen sind individuelle Hilfen, bei denen die hilfebedürftige Person selbst bestimmt, wann, wie und wo sie Unterstützung erhält.
Die Assistenzkraft „assistiert“ also — sie übernimmt nicht einfach Aufgaben, sondern unterstützt bei der Durchführung, sodass die Person selbst aktiv bleibt.
- Alltagsassistenz: Hilfe beim An- und Auskleiden, Einkaufen, Kochen, Haushalt, Mobilität.
- Begleitassistenz: Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Arbeit, Freizeitaktivitäten oder Reisen.
- Kommunikationsassistenz: Unterstützung beim Verstehen, Formulieren oder Übersetzen (z. B. für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung).
Ziel: Erhalt und Förderung der Selbstbestimmung. Unterstützung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vermeidung von Fremdbestimmung und stationärer Unterbringung
Service und Beratung
a) Pflegeberatung (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- Pflichtbesuche zur Qualitätssicherung für Pflegegeldempfänger
- Individuelle Beratung zu Pflegeeinstufung, Leistungsansprüchen und Hilfsmitteln
- Unterstützung bei Anträgen, Widersprüchen, Begutachtungen (MD)
b) Angehörigenberatung und Schulung
- Anleitung zu pflegerischen Tätigkeiten im häuslichen Umfeld
- Schulung zu rückenschonender Pflege, Ernährung, Medikamentenmanagement
- Beratung bei Überforderung, Burn-out-Prävention, Organisation von Entlastungsangeboten
c) Sozial- und Kooperationsarbeit
- Zusammenarbeit mit Hausärzten, Kliniken, Physiotherapeuten, Sanitätshäusern
- Vermittlung von ergänzenden Hilfen (Hausnotruf, Menüservice, Tagespflege, Hilfsmittel)
- Kooperation mit Apotheken und Beratungsstellen für Senioren
Zusatz- und Serviceangebote
- Begleit- und Fahrdienste für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten
- Einkaufsservice und Botengänge
- Freizeit- und Aktivierungsangebote für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen (Gartenpflege, kleinere Reparaturen)
- Notfalltelefon / 24-Stunden-Rufbereitschaft
Ziel: ganzheitliche Unterstützung im Alltag – nicht nur Pflege, sondern Lebensqualität.